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   LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 58/14   

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https://dejure.org/2015,31609
LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 58/14 (https://dejure.org/2015,31609)
LG Halle, Entscheidung vom 30.01.2015 - 1 S 58/14 (https://dejure.org/2015,31609)
LG Halle, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 1 S 58/14 (https://dejure.org/2015,31609)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berufungskammer des LG Halle (Saale) ändert das amtsgerichtliche Urteil ab und verurteilt die HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht mit Urteil vom 30.1.2015 - 1 S 58/14 -.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 58/14
    Nach der für die Kammer maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 16.10.2003, BGHZ 156, 310 ff) stellt § 1006 BGB den Besitzer nicht nur von der Beweis- sondern auch von der Darlegungslast frei, dass und auf welcher Grundlage er den Besitz des Fahrzeuges erworben hat.
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 58/14
    Ein Sachverständiger kann, wenn er, wie hier, aus abgetretenem Recht vorgeht, ein beliebiges, lediglich nicht offensichtlich überhöhtes Honorar fordern, weil er ebenso wenig wie der geschädigte Zedent zur Ermittlung eines angemessenen und ortsüblichen Entgelts "Marktforschung betreiben" muss (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029, 1030 f.).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 58/14
    Wie die 2, Zivilkammer des Landgerichts Halle bereits in ihrer Entscheidung vom 06.11.2013 (2 S 98/13) in einem Parallelverfahren zwischen denselben Parteien auf Grundlage des gleichen Abtretungsformulars zutreffend entschieden hat, wird der für die hier streitgegenständlichen Fälle gleichlautende Text der Abtretungserklärungen den Bestimmtheitsanforderungen des § 398 BGB unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 07.06.2011, VI ZR 260/10, zitiert nach juris) nicht gerecht.
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 471/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

    Auszug aus LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 58/14
    Bei der Beauftragung des Klägers als Kfz-Sachverständigen durfte sich der Geschädigte damit begnügen, den ihn in seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen (vgl. BGH Urt. v. 15.10.2013, VI ZR 471/12, VersR 2013, 1544 Rdn.26).
  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 58/14
    Er war nicht verpflichtet, zugunsten des Schädigers zu sparen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (vgl. BGH Urt v. 11.02.2014, VI ZR 225/13, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2014 - 6 U 53/13

    Herausgabeanspruch: Parteiwechsel wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters

    Auszug aus LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 58/14
    Grundsätzlich kann sich daher auch der Zessionar auf die Vermutung des § 1006 BGB berufen, wenn der Zedent Besitzer ist oder zum maßgeblichen Zeitpunkt war (so auch, wenngleich im Ergebnis der Prüfung die Voraussetzungen des § 1006 BGB verneint wurden: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.07.2014, Aktenzeichen: 6 U 53/13, zitiert nach juris).
  • LG Halle, 21.12.2012 - 2 S 218/12
    Auszug aus LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 58/14
    Soweit keine Anhaltspunkte für ein Auswahlverschulden des Geschädigten bei der Beauftragung des Sachverständigen vorliegen und die Höhe des geltend gemachten Honorars nicht derart in einem Missverhältnis zur Schadenshöhe oder zur Höhe der späteren Reparaturkosten steht, dass dies dem Geschädigten als offenkundiges Missverhältnis hätte auffallen müssen, kann sich der Schädigende gegenüber dem Geschädigten - und damit auch gegenüber demjenigen, dem der Geschädigte seinen Anspruch abgetreten hat - auf eine Überhöhung der Sachverständigenkosten regelmäßig nicht berufen (OLG Naumburg, a.a.O., S. 1031; s.a. Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 21.12.2012, 2 S 218/12).
  • AG Halle/Saale, 19.06.2014 - 94 C 3677/13
    Auszug aus LG Halle, 30.01.2015 - 1 S 58/14
    Landgericht Halle                                                                      Verkündet am: 30.01.2015 Geschäfts-Nr.: 1 S 58/14 94 C 3677/13 Amtsgericht Halle (Saale).
  • AG Halle/Saale, 31.07.2015 - 91 C 4045/13
    Das Gericht folgt der Rechtsauffassung des Landgerichts Halle (Entscheidung vom 30.01.2015 zum Az. 1 S 58/14) dahingehend, dass Abtretungen der Art wie die als Anl. K1 vorgelegte Abtretung mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam sind.
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